Vorsorgeuntersuchungen

 

Abeitsmedizinische Vorsorge ist auf der Grundlage nach Arbeitsschutzgesetz und nach Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgeber nach stattgefundener Gefährdungsbeurteilung über einen Betriebsarzt anzubieten.

  • Angebotsuntersuchungen: sind freiwillge Untersuchungen, die in regelmässigen Abständen angeboten werden müssen.

  • Pflichtuntersuchungen:  Durchführung ist Voraussetzung für die Tätigkeit, Ag hat diese zu veranlassen.
  • Wunschuntersuchungen: sind auf Wunsch des Arbeitnehmers nach §11 Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen.
  • Erstuntersuchungen:  sind vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit durchzuführen.
  • Nachuntersuchungen: bei bestehenden Arbeitsverhältnis in regelmässigen Abständen durchzuführen oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • nachgehende Untersuchungen: nach Beendigung von Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen.
  • Eignungsuntersuchungen: ist Mitarbeiter aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Tätigkeit geeignet.

Vorsorgeuntersuchungen sind in eine Liste eingeteilt, die sog. Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese stellen für den Arzt eine gewisse Handlungshilfe dar, sind jedoch nicht bindend.Letztenendes entscheidet der Betriebsarzt über Vorgehensweise (Inhalt, Zeitintervall...).


 

Hier nun sehr einfach dargstellte Beispiele von gängigen Vorsorgeuntersuchungen/Tätigkeiten:

  • G1.1-1.3 Tätgkeiten mit Quarz-, Asbest- oder Mineralischen Fasern, wie z.B. im Bergbau oder bei Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ...
  • G20 Lärmtätigkeiten  Kita, Presslufthammer, Bau
  • G21 Kältetätigkeiten wie in z.B. Kühlhäusern, Bau
  • G23 obstruktive Atemwegserkrankungen z.B. Landwirtschaft, Viehwirtschaft
  • G24 Hauterkrankungen z.B. Feuchtarbeiten und Schutzhandschuhtragen bei Küchen-/Reinigungspersonal
  • G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, z.b. ambulante Pflegedienste, Lager-/Gabelstaplerarbeit
  • G26 Atemschutzgeräte, auch einfache Filtermaskenbenutzung, z.B.Feuerwehr, Lackierarbeit, Kanalarbeit...
  • G30 Hitzearbeiten z.B. Hochöfen, Gewächshausarbeiten, Bau
  • G35 Reisemedizinische Beratung/Untersuchung  Aussendienstmitarbeiter in Ländern mit besonderen klimat. Belastungen und Infektionsgefährdungen z.B. in Tropen/Subtropen/Arktis/Asien...
  • G37 Bildschirmarbeitsplatz  Büro, Führungspositionen
  • G39 Schweißrauche  Autogen-, Elektroschweißen, Trennschweißen...
  • G41 Arbeiten mit Absturzgefahr, auch Leitertätigkeiten  Elektriker, Hausmeister, Grünanlagenpflege
  • G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen  Krankenhaus, Rettungsdienst,Pflege, Kita, Labor, Forschung...
  • G46 Belastungen des Muskel-und Skelettsystems u. Vibrationen  Bau, Industrie...


 


 


 


 


 

 

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Thomas Krake
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